FAQ's

Noch Fragen offen?

Hier finden Sie sicher die Antworten.

girogo ist die kontaktlose Prepaid-Bezahlmöglichkeit der Deutschen Kreditwirtschaft. Bevor damit bezahlt werden kann, muss zuvor ein Geldbetrag auf den Chip der girocard geladen werden. Maximal ist ein Ladeguthaben von 200 Euro möglich.

Faq_Logos

Ob eine girocard bereits über girogo verfügt, erkennen Sie an einem dieser Logos. Oder fragen Sie einfach in Ihrer Bank.

  1. girogo-Logo
  2. Übergangsweise genutztes Kontaktlos-Logo der Sparkassen
  1. Ihr Einkauf wird wie gewohnt erfasst. Beträgt die Summe 25 Euro oder weniger, können Sie kontaktlos mit girogo bezahlen.
  2. Wenn Sie gefragt werden, ob Sie „mit Karte“ bezahlen möchten, antworten Sie mit „ja!“. Jetzt brauchen Sie Ihre girocard mit girogo nur noch kurz vor das Kartenlesegerät halten.

Bei jedem Lade- oder Bezahlvorgang zeigt das Lesegerät den verbleibenden Restbetrag auf dem Kartenchip an. Weitere Möglichkeiten bieten Taschenkartenleser, TAN-Generatoren, Chipkartenleser oder NFC-fähige Smartphones mit entsprechender App. Einige der genannten Lesegeräte zeigen zusätzlich bis zu 15 Bezahltransaktionen an, ganz gleich ob kontaktlos oder kontaktbasiert durchgeführt.

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich bewusst mit girogo für eine Lösung entschieden, bei der lediglich pseudonymisierte Daten im Klartext gespeichert oder im Klartext beim Bezahlen übermittelt werden. Das heißt, aus diesen Daten alleine lassen sich keine personenbezogenen Informationen über den Karteninhaber oder dessen Kontoverbindung ableiten.

Auf dem Chip hinterlegt ist:

Für den sicheren Einsatz: Zur Abwicklung der Bezahltransaktion ist es erforderlich, dass die Karte eindeutig identifiziert werden kann. Die hierfür hinterlegte Kartennummer, eine sogenannte EF-ID, lässt aber keinerlei direkte Rückschlüsse auf personen- oder kontobezogene Daten zu. Die EF-ID als pseudonymisierter Code für den Chip beinhaltet neben anderen technischen Daten wie z.B. dem Währungskennzeichen EURO lediglich die Kurzform der Bankleitzahl des kartenausgebenden Instituts. Aber auch damit ist kein Rückschluss auf ein bestimmtes Konto einer Person möglich. Auch ist ein sogenanntes Echtheitszertifikat für den Kopierschutz der Karte hinterlegt. Ähnlich verhält es sich mit der Händlerkarten-ID. Diese lässt keine direkten Rückschlüsse auf den Namen oder Standort des Händlers zu. Händlerkarten müssen spätestens alle drei Jahre getauscht werden und dabei ändert sich auch jeweils die entsprechende Händlerkarten-ID.

Für den Überblick beim Einsatz: Zur besseren Übersicht für den Verbraucher über seine getätigten Ausgaben sind auf dem Chip der maximale mögliche Bezahl- und Ladebetrag (der Chip kann bis maximal 200 Euro geladen werden) und die letzten 15 Bezahlbeträge sowie die letzten drei Ladebeträge mit Datum und Uhrzeit und einer anonymisierten Terminalnummer gespeichert. Diese Informationen sind kontaktbehaftet und bei einem Teil der Karten auch kontaktlos auslesbar, wenn die entsprechende Funktion dafür auch vorgesehen ist. Weder der Händlername noch der Einsatzort noch welche Produkte damit genau gekauft wurden, sind gespeichert. Zur Abwicklung der Bezahltransaktion ist es erforderlich, dass die Karte eindeutig identifiziert werden kann. Sollten Kunden in ihrer Stadt an sogenannten City-Card Programmen teilnehmen, können nach ausdrücklicher Zustimmung des Karteninhabers Daten wie z.B. Bonuspunkte gespeichert werden, die ebenfalls kontaktlos auslesbar sind.

Für eine korrekte Abwicklung der Transaktion: Für einen korrekten Bezahlvorgang sind das verfügbare Guthaben, der maximal mögliche Bezahl- und Ladebetrag gespeichert.

Zur Wahrung des Jugendschutzes: Auch hinterlegt ist die Zusatzfunktion Altersverifikation, die Verbraucher beispielsweise beim Kauf von Zigaretten als volljährig legitimiert. Hierbei werden ebenfalls keine persönlichen Daten im Klartext übertragen. Der Automat liest von der Karte ein verschlüsseltes Merkmal zur Beantwortung der Frage „Älter als 18?" mit „ja" oder „nein".

Das kontaktlose Bezahlen mit girogo entspricht den hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards der Deutschen Kreditwirtschaft. girogo ist eine Prepaid-Lösung. Das heißt, dass beim Bezahlen lediglich auf das zuvor vom Kunden geladene Prepaid-Guthaben auf der elektronischen Geldbörse zugegriffen wird. Bei einer kontaktlosen Transaktion mit girogo werden also keine Beträge vom Girokonto des Kunden gebucht. Zum Bezahlen mit girogo muss der Chip auf der Karte mindestens zwei bis drei Zentimeter nah an das Terminal gebracht werden. Sofern beim Bezahlen an der Kasse eine Karte versehentlich mehrmals hintereinander an das Bezahl-Terminal gehalten wird, löst nur das erste Signal eine Transaktion aus. Zum Bezahlen mit girogo benötigt der Händler ein Sicherheitsmodul, die sogenannte Händlerkarte. Alle für die Transaktion benötigten Daten werden auf Basis internationaler Sicherheitsvorgaben verschlüsselt an das Händlerterminal übertragen.

Auf dem Markt gibt es heute verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Lösungen und Produkten rund um das Thema Funktechnik. Diese verschiedenen Funktechniken werden allgemein unter dem Kürzel RFID (Radio Frequency Identification) zusammengefasst.

Die Deutsche Kreditwirtschaft bietet in diesem Marktumfeld mit girogo eine Prepaid-Lösung zum Bezahlen von Kleingeldbeträgen auf Basis deutscher Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien an. Es kann nur mit dem Guthaben gezahlt werden, das zuvor geladen wurde. Dabei nutzt Sie nach dem Standard ISO14443 Typ A einen sogenannten NFC-Chip (Near Field Communication).

Bei einem NFC-Chip ist die Reichweite zum Auslesen der Karte räumlich deutlich einschränkt. Der Standard selber geht von einer maximalen Ausleseweite von 10 cm aus. Bei den heute handelsüblichen Lesern muss die Karte auf 4cm oder weniger an das Bezahlterminal herangeführt werden, damit eine Kommunikation stattfinden kann. Wird die Karte in einer Geldbörse mit Kleingeld und anderen Karten dazu aufbewahrt, kann die Kommunikation so gestört werden, dass oftmals ein Auslesen nicht mehr möglich ist und die Karte zum Bezahlen aus dem Portemonnaie genommen werden muss. Die Frequenzbereiche von beispielsweise aus dem Alltag bekannten RFID-Tags, die u.a. zum Diebstahlschutz in Kleidung, etc. eingesetzt werden, oder RFID-Fernbedienungen für Garagentore haben im Gegensatz zu NFC eine deutlich größere Reichweite.